Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage und Bestandteile aller Vertragsverhältnisse zwischen der Firma FUN, David Ohligs mit Germaco AG, GbR (nachfolgend Vermieter genannt) und Ihrem Vertragspartner (nachfolgend Mieter genannt). Zusätzlich oder abweichende Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Der Mieter bestätigt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von diesen Geschäftsbedingungen Kenntnis genommen zu haben und erkennt diese damit voll an.

2. Sämtliche Angebote und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.

3. Die Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Die Auftragserteilung durch den Mieter sowie die Auftragsbestätigung bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche Absprachen gelten als nicht erfolgt. Ein Auftrag kommt durch die elektronisch versendete Auftragsbestätigung zustande welche durch das Bestellsystem dem Auftraggeber und Auftragnehmer Gleichmaßen zugesendet wird. Alle Absprachen sowie Änderungen oder Stornierungen bedürfen der Schriftform.

4. Rücktritt des Vermieters; In folgenden Fällen ist der Vermieter berechtigt, unverzüglich vom Vertrag zurückzutreten:

a. nicht Einhaltung der Zahlungsvereinbarung
b. ungeeigneter Veranstaltungsort
c. ungeeignetes Aufsichtspersonal
d. ungenügender Versicherungsschutz oder
e. ungeeignete Wetterbedingungen.

5. Bei Rücktritt des Vertrags durch den Mieter bis zu 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn fallen 50,00 % Stornogebühren gemessen an der gesamten Auftragssumme an, bei Rücktritt bis zu 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn 25,00 % Stornogebühren gemessen an der gesamten Auftragssumme. Bei Rücktritt am Veranstaltungstag oder am Vortag fallen 100% Stornogebühren gemessen am gesamten Auftragsvolumen an. Außerordentliche Sonderleistungen außerhalb der reinen Gerätemiete (dazu gehören z.B. Branding der Module, Hotelkosten, Angebote von Drittanbietern, wie z.B. Kinderschminken) können bei Vertragsrücktritt jederzeit dem Mieter komplett belastet werden. Eine Stornierung ist nur in schriftlicher Form zulässig (eine elektronisch übermittelte Stornierung ist ebenfalls ausreichend).

Eine kostenfreie Absage wegen schlechtem Wetter ist 48 Stunden vor der Veranstaltung möglich, wenn:

a. die Regenwahrscheinlichkeit 60 % überschreitet
b. Die Windgeschwindigkeit 20 km/h überschreitet
c. Eine amtliche Unwetterwahrnung für das Gebiet vorliegt

Den Nachweis für die o. g. Punkte sind durch den Mieter von einer öffentlichen Stelle / Wetterplattform zu erbringen.

6. Die Rechnungen sind, falls nichts anderes vereinbart wurde, spätestens einen Bankarbeitstag vor der Veranstaltung auf dem Bankkonto des Auftragnehmers zu entrichten.

7. Bei Anlieferung oder Abholung der Mietgegenstände, hat der Mieter unverzüglich erkennbare Mängel zu prüfen. Spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen. Die Übernahme der Geräte gilt als Bestätigung der Funktionstüchtigkeit u. v. vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand. Dazu muss der Auftraggeber eine Mängelfreie Übergabebestätigung schriftlich zeichnen.

8. Der Mieter ist nach der Übernahme der Mietgegenstände in vollem Umfang für diese verantwortlich. Er haftet während der Mietdauer für Verlust, Schäden oder Unfälle. Die gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften sind vom Mieter zu beachten. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass mindestens eine volljährige Person permanent zur Betreuung der Mietgegenstände abgestellt wird. Bei Beschädigungen werden die Reparaturkosten/ bei Verlust der Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt. Die Reparatur durch den Mieter ist nicht statthaft. Werden Geräte stark verschmutzt oder nass zurückgegeben, so wird ein Reinigungsaufwand in Höhe von 69 Euro dem Mieter in Rechnung gestellt. Bei fernmündlich aufgegebenen Daten oder Änderungen übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für die Richtigkeit der übertragenen Daten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Daten des Auftraggebers zu sammeln, zu speichern.

9. Sollte der Mieter vor Rückgabe der Geräte einen Defekt Gerät feststellen, so muss der Mieter diese vor Veranstaltungsbeginn melden. Eine Meldung bei Rückgabe der Geräte wird nicht akzeptiert Die Mietgeräte sind nur bei trockener Witterung und Winden mit weniger als 20 Kilometer Windstärke pro Stunde zu nutzen. Sollte sich die Witterung verändern, ist der der Betrieb sofort einzustellen.

10. Der Mieter stellt sicher, dass am Aktionsort der Aufbau, sowohl die Zufahrt mit großem Transporter für den Auf- und Abbau (Be- und Entladen) möglich ist. Für den Aufbau der Geräte wird eine ebene, saubere Fläche benötigt, z. B. Gras, Teer, Asphalt. Soweit eine Sondergenehmigung für die Zufahrt zum Veranstaltungsort eingeholt werden muss, so obliegt dies dem Mieter. Evtl. anfallende GEMA- Gebühren trägt der Mieter. Bei einer vom Ordnungsamt verlangten TÜV Abnahme vor Ort trägt der Veranstalter/Mieter diese Mehrkosten.

11. Lieferkosten: Die Abholung unserer Mietartikel an unserem Standort ist kostenfrei. Bei gewünschter Anlieferung entstehen zusätzliche Kosten. Unsere Lieferkosten gelten für Anlieferung & Abholung, ab unserem Standort in Grevenbroich (Wevelinghoven). Kann das abgeholte Material wegen Schlechtwetter nicht genutzt werden, besteht kein Anrecht des Mieters auf Entschädigung für evtl. „Nichtbenutzung“.

12. Alle von dem Vermieter beaufsichtigten Leistungen sind im Umfang der Aufsichtsführung haftpflichtversichert. In diesem Fall steht den Betreuern, die durch den Vermieter gestellt werden an einem Veranstaltungstag (6 Std.) drei 15-minütige Pausen zu. In dieser Zeit dürfen die Hüpfburgen nicht benutzt werden. Während der Pausen wird die Nutzung des Gerätes unterbrochen. Der Vermieter haftet nicht für Ausfälle oder Folgeschäden, die durch das Nichtstattfinden oder das nicht richtig funktionieren von Veranstaltungen oder Geräten verschuldet wurden. Kann ein bestätigter Termin von dem Vermieter nicht eingehalten werden, werden bereits gezahlte Leistungen zurückerstattet. Dem Vermieter entstehen dabei keine weiteren Kosten. Der Vermieter übernimmt keine Haftung oder Schadensersatz für Unregelmäßigkeiten und Ausfällen von Leistungen die Dritte, insbesondere Vorlieferanten, zu vertreten haben.

13. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, oder ihre Rechtswirksamkeit verlieren, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die im Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftliche am nächsten kommt. Mit seiner Unterschrift im Leihvertrag/Auftragsbestätigung verpflichtet sich der Mieter das Spielgerät/die Hüpfburg nach Gebrauch wieder ordnungsgemäß, in völlig intakten und trockenen (!) Zustand wieder zu verpacken und an Vermieter zu übergeben.

14. Bei unsachgemäßem Umgang können Schäden durch Schimmelbildung entstehen, die einen Schadensfall verursachen und die Kosten des Schadensfalles übernimmt der o. g. Mieter. Des Weiteren trägt der Mieter für die Dauer der Nichtnutzung des Spielgerätes (Zeit der Reparatur/Reinigung des Spielgerätes) den gesamten Ausfall der entgangenen Einnahmen seitens des Vermieters.

15. Gerichtsstand für beide Parteien ist Grevenbroich.

Stand: 01. April 2022

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